Wasserspender in Arztpraxen etc.

Bereits 2005 hat das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) festgestellt, dass freistehende Wasserspender in Arztpraxen, Geschäften und öffentlichen Gebäuden verkeimen können. Hier der Link zur entsprechenden Mitteilung.

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